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   BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09   

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https://dejure.org/2010,4515
BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09 (https://dejure.org/2010,4515)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 6 C 19.09 (https://dejure.org/2010,4515)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 6 C 19.09 (https://dejure.org/2010,4515)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer an einen Mobilfunkanbieter erteilten Genehmigung der Unterschreitung von genehmigten Entgelten für die Terminierung eines an eine geographische Rufnummer gerichteten Anrufs; Drittschützender Charakter des § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 3 ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer an einen Mobilfunkanbieter erteilten Genehmigung der Unterschreitung von genehmigten Entgelten für die Terminierung eines an eine geographische Rufnummer gerichteten Anrufs; Drittschützender Charakter des § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 , 3 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Genehmigungen für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Denn im Geltungsbereich des § 19 Abs. 1, 4 GWB, an dem sich § 28 TKG orientiert (s. BTDrucks 15/2316 S. 67), ist anerkannt, dass eine relevante Beeinträchtigung nicht nur auf dem beherrschten Markt, sondern auch auf einem Drittmarkt eintreten kann, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist (s. BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02 - BGHZ 156, 379 ; Götting, in: Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, § 19 GWB Rn. 61; Bechtold, Kartellgesetz, 5. Aufl. 2008, § 19 Rn. 65; ferner: Mayen, in: Scheurle/Mayen, TKG, 2. Aufl. 2008, § 28 Rn. 27; Schuster/Ruhle, in: BeckTKG, 3. Aufl. 2006, § 28 Rn. 34; Groebel, in: BerlKommTKG, 2. Aufl. 2009, § 28 Rn. 17, sowie - zu § 42 TKG - Urteil des Senats vom 18. April 2007 - BVerwG 6 C 21.06 - BVerwGE 128, 305 Rn. 16).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Die dagegen erhobene Klage der Beigeladenen blieb erfolglos (Urteil des Senats vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Soweit der Senat für die Vorgängerbestimmung des § 24 Abs. 2 TKG 1996 den Drittschutz auf ein aktuelles Wettbewerbsverhältnis auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt bezogen hatte (Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 81.05 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 1 Rn. 12), ist an dieser Begrenzung für das geltende Recht nicht festzuhalten.
  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06

    Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Denn im Geltungsbereich des § 19 Abs. 1, 4 GWB, an dem sich § 28 TKG orientiert (s. BTDrucks 15/2316 S. 67), ist anerkannt, dass eine relevante Beeinträchtigung nicht nur auf dem beherrschten Markt, sondern auch auf einem Drittmarkt eintreten kann, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist (s. BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02 - BGHZ 156, 379 ; Götting, in: Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, § 19 GWB Rn. 61; Bechtold, Kartellgesetz, 5. Aufl. 2008, § 19 Rn. 65; ferner: Mayen, in: Scheurle/Mayen, TKG, 2. Aufl. 2008, § 28 Rn. 27; Schuster/Ruhle, in: BeckTKG, 3. Aufl. 2006, § 28 Rn. 34; Groebel, in: BerlKommTKG, 2. Aufl. 2009, § 28 Rn. 17, sowie - zu § 42 TKG - Urteil des Senats vom 18. April 2007 - BVerwG 6 C 21.06 - BVerwGE 128, 305 Rn. 16).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Vor diesem Hintergrund entfiele das Rechtsschutzinteresse der Klägerin an der Drittanfechtung der Genehmigung nur, wenn die Nutzlosigkeit der Klage - gemessen an der erstrebten Verbesserung der Rechtsstellung - außer Zweifel stände (s. Urteil vom 14. Februar 2007 - BVerwG 6 C 28.05 - Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 3 Rn. 15 m.w.N.); so ist es hier nicht.
  • BVerwG, 25.11.2009 - 6 C 34.08

    Entgelte; Entgeltgenehmigung; effiziente Leistungsbereitstellung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Diese Abweichung vom Grundsatz des "Fixpreis-Charakters" des zu genehmigenden Entgelts (Stamm, in: Scheurle/Mayen, a.a.O. § 37 Rn. 12; s. auch Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 17 ff.) war nicht deshalb veranlasst, weil die Beigeladene die Kosten der hier umstrittenen Terminierungsleistungen im Wege einer Mischkalkulation nur teilweise aus den Vorleistungsentgelten, zum anderen Teil aber nach eigenen Angaben aus solchen Entgeltbestandteilen deckt, die ihrerseits nicht der Regulierung unterliegen.
  • BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05

    Wettbewerbsverhältnis auf dem Breitbandkabelmarkt; Anspruch auf Entgelt für die

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
    Soweit der Senat für die Vorgängerbestimmung des § 24 Abs. 2 TKG 1996 den Drittschutz auf ein aktuelles Wettbewerbsverhältnis auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt bezogen hatte (Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 81.05 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 1 Rn. 12), ist an dieser Begrenzung für das geltende Recht nicht festzuhalten.
  • VG Köln, 22.01.2014 - 21 K 2807/09

    Anspruch eines Mobilfunknetzbetreibers auf Neubescheidung seines

    Der Befund eines fehlenden Rechtsschutzinteresses für die mit dem Hauptantrag erhobene Anfechtungsklage wird nicht durch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 19.09 - (CR 2011, 165 = Juris, dort Rn. 18) in Frage gestellt.
  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

    BVerwG, Urteil vom 20 Oktober 2010 - 6 C 19.09 -, CR 2011, 165 = Juris, Rn. 25.
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